Lehrgang & Fischerprüfung
Informationen zum Vorbereitungslehrgang und zur Fischerprüfung
Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Platzreservierung und zur Anmeldung
(siehe unten)
Der Fischereiverein Schaumburg – Lippe bietet im Frühjahr und im Herbst Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung an.
Der genaue Kursbeginn wird 4 bis 6 Wochen vor dem Lehrgang auf dieser Homepage bekannt gegeben.
Jugendliche ab 13 Jahren und Erwachsene können an diesen Vorbereitungslehrgängen teilnehmen.
Warum eine Fischerprüfung?
Die Fischerprüfung ist in allen Bundesländern die gesetzliche Voraussetzung
(in Niedersachsen § 59 I Nr. 2 Nds. FischG)
• für die Ausübung des nichtgewerblichen Fischfangs,
• für einem Vereinsbeitritt als aktiver Angler,
• zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins.
Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet.
Vorbereitungslehrgang
Der Vorbereitungslehrgang umfasst alle Sachgebiete, die in der Fischerprüfung abgefragt werden.
Die Lehrgänge finden in deutscher Sprache und nach den Richtlinien des Niedersächsischen Fischereigesetzes (§ 54 III Nds. FischG) statt.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang stellt eine ausreichende Vorbereitung für die Fischerprüfung dar.
Die theoretische Ausbildung findet an 11 Abenden, 1- bis 2-mal pro Woche, von 18:00-21:00 / 17:30-21:00 Uhr in der Gaststätte Hexenhaus in Nienstädt-Sülbeck, Stiftstr. 32 statt.
Die praktische Ausbildung wird an einem Samstag durchgeführt.
Die Fischerprüfung kann im Anschluss an den Lehrgang abgelegt werden.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer am Prüfungsabend ihren Ausweis.
Sachgebiete der Fischerprüfung
Theoretischer Teil – 6 Sachgebiete
• Allgemeine Fischkunde
• Spezielle Fischkunde mit einheimischen Süßwasser- und Meeresfischen
• Gewässerkunde
• Gerätekunde (Theorie)
• Natur,- Tier- und Umweltschutz
• Gesetzeskunde
Praktischer Teil
• Gerätekunde (Zusammenstellung und Kenntnisse)
• Praktische Handhabung (Handhabung von ausgewählten Ruten)
• Erkennen von Fischen und Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen
Platzreservierung + Anmeldung für den nächsten Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung
Damit Ihnen ein Platz im Lehrgang reserviert wird und Sie angemeldet werden, schicken Sie bitte die Anmeldung unbedingt vor dem 1. Lehrgangsabend an die angegebene Adresse!
Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang und zur Fischerprüfung muss schriftlich erfolgen.
Hier können Sie die Anmeldung downloaden und ausfüllen.
Ansprechpartner:
Heinz Schmidt
Mobil: 0163 90 93 575
Mail: hs@fischereiverein-schaumburg-lippe.de
Bitte Name, Alter und Telefonnummer angeben.
Sie erhalten eine Rückmeldung.
Fehlzeiten
Wenn Sie aus beruflichen Gründen an dem einen oder anderen Termin fehlen, später kommen oder den Kurs früher verlassen müssen, dann ist das kein großes Problem.
Die Schwierigkeit, dass die Kurszeiten mit den Arbeitszeiten nicht immer zu vereinbaren sind, haben mehrere Teilnehmer.
Wir bieten Ihnen Hilfen an.
Durchführung und Inhalt der Prüfung
Die Prüfung ist nicht öffentlich, findet in deutscher Sprache statt und ist für Jugendliche und Erwachsene gemeinsam.
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn:
• der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Teil, im Zeitrahmen von 60 Minuten, im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
• Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein.
• der Prüfungsteilnehmer im praktischen Teil der Prüfung ausreichend Kenntnisse in den Teilbereichen vorweisen kann.
Prüfungsausschuss
Die Fischerprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss durchgeführt.
Der Ausschuss setzt sich aus drei Personen zusammen: dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.
Der Vorsitzende ist Beauftragter des Anglerverbandes Niedersachsen, in der Regel der zuständige Bezirksleiter.
Prüfungsnachweis = Fischerprüfungs-Ausweis
Der Prüfungsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung und auf Beschluss des Prüfungsausschusses den Fischerprüfungs-Ausweis über die bestandene Fischerprüfung gleich im Anschluss an die Prüfung.
Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine Bestätigung über die bestandene Fischerprüfung.
Erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres wird der Fischerprüfungs-Ausweis ausgehändigt.
Gewässerschau
Der Fischereiverein Schaumburg – Lippe bietet den Kursteilnehmern an dem Sonntag nach der Prüfung eine Rundfahrt zur Besichtigung seiner Gewässer (ohne Fließgewässer) an.
Die Teilnehmer erfahren viel über Eigenheiten, Fischbestand, Besatzmaßnahmen und Pflege der Gewässer.